Die intensive Nutzung des Bodens führt häufig zu nachteiligen Bodenveränderungen. Hierbei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen nachteiligen Bodenveränderungen physikalischer Art (z.B. Bodenverdichtung, Bodenversiegelung, Bodenerosion, Bodenumlagerung) und nachteiligen Bodenveränderungen stofflicher Art (z.B. Einbringung von Schadstoffen in den Boden).
Die Datensammlung gibt -aufgeteilt nach den SGD'en Süd und Nord- Aufschluss über das Klärschlammaufkommen, die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft, die Klärschlammschadstoffwerte und die Schadstoffgehalte im Boden.
Im Auskunftssystem Analysen und Messwerte (AKSAM) werden die Tagessummen der Niederschläge für alle Messstationen der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.